Rutschhemmung nach ASR A1.5 / 1.2
Rutschhemmung ist eine Eigenschaft der Fußbodenoberfläche, die das Ausrutschen wirksam verhindert. Bodenbeläge werden in Anhängigkeit von ihrer Rutschhemmung in fünf Gruppen (von R9 bis R13) unterteilt, wobei Bodenbeläge mit der Gruppe R9 den geringsten und mit der Gruppe R13 den höchsten Anforderungen an die Rutschhemmung genügen.

Die Bewertungsgruppen gelten ausschließlich als Mindestanforderungen für öffentliche Räume und ebene Flächen. Es bedeutet nicht, dass auf diesen Oberflächen keiner ausrutschen kann. Eine wirksame Unfallverhütung ist in jedem Fall das höchste Gebot.
Rutschhemmung nach ASR A1.5 / 1.2
Rutschhemmung ist eine Eigenschaft der Fußbodenoberfläche, die das Ausrutschen wirksam verhindert. Bodenbeläge werden in Anhängigkeit von ihrer Rutschhemmung...
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Rutschhemmung nach ASR A1.5 / 1.2
Rutschhemmung ist eine Eigenschaft der Fußbodenoberfläche, die das Ausrutschen wirksam verhindert. Bodenbeläge werden in Anhängigkeit von ihrer Rutschhemmung in fünf Gruppen (von R9 bis R13) unterteilt, wobei Bodenbeläge mit der Gruppe R9 den geringsten und mit der Gruppe R13 den höchsten Anforderungen an die Rutschhemmung genügen.

Die Bewertungsgruppen gelten ausschließlich als Mindestanforderungen für öffentliche Räume und ebene Flächen. Es bedeutet nicht, dass auf diesen Oberflächen keiner ausrutschen kann. Eine wirksame Unfallverhütung ist in jedem Fall das höchste Gebot.